ABC für JAVen

S wie Streikrecht für Auszubildende

08.10.2020
Tarifdemo besser unbequem

Wenn die Arbeitgeber während einer Tarifrunde auch nach mehreren Verhandlungen nicht zu einem fairen Angebot bereit sind, bleibt den Beschäftigten nur noch ein Mittel, um ihren Forderungen den notwendigen Nachdruck zu verleihen: sie legen die Arbeit für eine bestimmte Zeit nieder. Streik als entscheidendes Druckmittel kann aber nur dann Wirkung entfalten, wenn sich möglichst viele Beschäftigte daran beteiligen. Auch für Auszubildende geht es bei den Tarifrunden um wichtige Verbesserungen ihrer Ausbildungsbedingungen, zum Beispiel um mehr Ausbildungsvergütung, mehr Urlaub, Büchergeld, die unbefristete Übernahme u.v.m. Doch wie sieht es im Streikfall aus? Hier gibt es bei den Auszubildenden oftmals große Unsicherheiten: Dürfen Auszubildende überhaupt streiken? Hier ist es als JAV eure Aufgabe, für Klarheit zu sorgen, den Auszubildenden kompetent Auskunft zu geben, gegebenenfalls Falschinformationen (die zum Beispiel von manchen Arbeitgebern absichtlich gestreut werden) auszuräumen und Ängste bei den Auszubildenden zu beseitigen:

  • Streik ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Es ist also ein Grundrecht und steht damit allen zu – auch Auszubildenden. Maßregelungen oder Benachteiligungen durch den Arbeitgeber wegen einer Streikteilnahme sind illegal und unwirksam.
  • Auch an Berufsschultagen dürfen Auszubildende streiken! Denn das im Grundgesetz garantierte Streikrecht ist ein höheres Recht als die Berufsschulpflicht. Das Fehlen eines Auszubildenden aufgrund einer Streikteilnahme gilt als entschuldigt, das Ausbildungsziel ist dadurch keinesfalls gefährdet. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, solltet ihr euren Auszubildenden aber empfehlen, sich rechtzeitig unter Hinweis auf ihr grundgesetzlich garantiertes Streikrecht von der Berufsschule abzumelden.
  • Zum Streik aufrufen, darf übrigens nur die zuständige Gewerkschaft, in eurem Fall also ver.di. Für die Dauer des Streiks zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn. ver.di-Mitglieder erhalten für diese Zeit jedoch zum Ausgleich Streikgeld von ihrer Gewerkschaft, damit der Streik nicht zum finanziellen Risiko wird.

Übrigens: Das Streikrecht gilt auch für JAV-Mitglieder. Zwar muss sich die JAV als Gremium im Streikfall neutral verhalten, sehr wohl könnt ihr aber in eurer Eigenschaft als ver.di-Mitglieder am Streik teilnehmen. Andererseits darf die JAV als Gremium auch während eines Streiks ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen und im Betrieb tätig sein oder eine JAV-Sitzung abhalten. Und unabhängig davon, ob sich ein JAV-Mitglied an Streikmaßnahmen beteiligt, besteht sein JAV-Mandat mit allen Rechten und Pflichten weiter.