ABC für JAVen

B wie Betriebsvereinbarung

25.01.2017

Eine Betriebsvereinbarung ist eine kollektive Regelung (im Grunde ein Vertrag) zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Im öffentlichen Dienst können dementsprechend Dienstvereinbarungen zwischen Dienststellenleitung und Personalrat abgeschlossen werden. Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind ein ganz zentrales Instrument der Mitbestimmung, das vor allem bei betrieblichen Belangen der Auszubildenden und Beschäftigten zum Tragen kommt, die nicht tarifvertraglich geregelt sind.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen unterschieden: Erzwingbare Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen können in Bereichen abgeschlossen werden, in denen Betriebs- bzw. Personalrat ein Mitbestimmungsrecht haben und die Einigungsstelle abschließend entscheidet. Dadurch kann der Arbeitgeber bzw. die Dienststellenleitung zum Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung gezwungen werden.
Bei freiwilligen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen kann keine der beiden Parteien zum Abschluss gezwungen werden. In welchen Bereichen freiwillige Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen möglich sind, ist in § 88 BetrVG bzw. § 76 (2) BPersVG (LPersVG analog) ausdrücklich geregelt.

Als JAV habt ihr zwar keine Möglichkeit, selbstständig Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen auszuhandeln. Allerdings könnt (und solltet) ihr bei eurem Betriebs- bzw. Personalrat darauf hinwirken, dass dieser entsprechende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zu Gunsten der Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten abschließt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass ihr konstruktiv mit eurem Betriebs- bzw. Personalrat zusammenarbeitet.

Betriebs- bzw. Personalrat haben insbesondere bei der Gestaltung der Ausbildungsbedingungen ein starkes Mitbestimmungsrecht, z.B. bei der Erstellung der betrieblichen Ausbildungspläne, bei Orten und Räumlichkeiten für die Ausbildung, bei der Art und Weise der Eingliederung der Auszubildenden in den Betrieb bzw. die Dienststelle, bei Beurteilungsfragen, bei der Errichtung und Schließung von Ausbildungswerkstätten usw. Betriebsräte haben zudem ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung und Abberufung der Ausbilder_innen, im Bereich des Personalvertretungsrechts ist dies allerdings strittig.

Wenn ihr eine konkrete Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zu den Ausbildungsbedingungen verwirklichen wollt, solltet ihr in folgenden Schritten vorgehen:

  1. Beschäftigt euch eingehend mit dem Problem, holt euch notfalls fachkundigen Rat, z.B. von eurem_r ver.di-Jugendsekretär_in vor Ort.
  2. Fasst auf der nächsten JAV-Sitzung einen Beschluss zu dieser Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung.
  3. Diesen Beschluss bringt ihr als Antrag auf die nächste Betriebs- bzw. Personalratssitzung. Bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt ist dann eure gesamte JAV stimmberechtigt.
  4. Hat eine Mehrheit für die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung gestimmt, geht’s erst richtig los: Erste Entwürfe müssen erarbeitet, erste Gespräche und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleitung geführt werden.

Ganz wichtig: Holt eure Auszubildenden von Anfang an ins Boot! Informiert sie über euer Vorhaben und immer wieder über den aktuellen Stand der Dinge. Und mobilisiert sie für Unterstützungsaktionen, wenn der Arbeitgeber bzw. die Dienststellenleitung auf stur schaltet. Wie gut eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung wird, hängt maßgeblich vom Druck ab, den ihr auf den Arbeitgeber bzw. die Dienststellenleitung aufbauen könnt.

Weitere Informationen dazu findet ihr unter: www.jav.info/jav-arbeit