• So klappt's!

    JAV-Wahlen

    zwei Menschen vor Flipchart
    © ver.di Jugend SAT

JAV-Wahlen im Überblick

Die ver.di Jugend ist in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgestellt. JAV werden da ständig gewählt. Grundlagen für die JAV-Wahlen sind die jeweiligen Personalvertretungsgesetze oder das Betriebsverfassungsgesetz. Diese Seite gibt euch einen kurzen Überblick.

Betriebsverfassungsgesetz

  • alle 2 Jahre
  • regulär Okt-Nov in den geraden Jahren
  • gilt für jedes privatwirtschaftliches Unternehmen (z.B. GmbH, gGmbH, AG, usw.)

Bundespersonalvertretungsgesetz

  • alle 2 Jahre
  • regulär im Mai in den geraden Jahren
  • gilt für alle Bundesbehörden und Bundesanstalten (z.B. Bundesministerien, Umweltbundesamt, Bundesagentur für Arbeit, Bundesbank usw.)

Sächsisches Personalvertretungsgesetz

  • alle 2 Jahre
  • regulär im Mai in den ungeraden Jahren
  • gilt für alle Landesbehörden, Sparkassen und Kommunen sowie Anstalten öffentlichen Rechts in Sachsen und AOKplus Sachsen Thüringen

Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt

  • alle zwei Jahre zum Ende der Amtszeit
  • kein fester Wahlzeitraum
  • gilt für alle Landesbehörden, Sparkassen und Kommunen sowie Anstalten öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt

 

Thüringer Personalvertretungsgesetz

  • alle 2,5 Jahre
  • regulär im Mai oder November
  • gilt für alle Landesbehörden, Sparkassen und Kommunen sowie Anstalten öffentlichen Rechts in Thüringen

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