Für die Teilnahme an unseren Seminaren musst du nicht unbedingt Urlaub aufbrauchen oder Überstunden abbummeln. Oft gibt es gesetzliche oder arbeitsvertragliche Regelungen, um unsere Veranstaltungen zu besuchen.
Die für dich zutreffenden Freistellungsgrundlagen kannst du bei Madelene, unserer Landesbezirksjugendsekretärin, erfragen. Madelene ist bei uns für die Bildungsarbeit verantwortlich.
Freistellen lassen können sich Mitglieder eines Betriebs- oder Personalrates, einer JAV, einer Schwerbehindertenvertretung oder anderen gesetzlichen Interessenvertretungen im Betrieb, wenn
Ebenfalls gelten die Regelungen des §7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter.
In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer_innen Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung. In unserem Landesbezirk gibt es in Sachsen-Anhalt und Thüringen entsprechende Regelungen. Voraussetzung ist, dass die Seminare dafür speziell anerkannt wurden. In der Regel ist das bei allen unseren Angeboten so.
Für alle Personen, die nicht in einer betrieblichen Interessenvertretung sind und die keine Chance auf gesetzlichen Bildungsurlaub haben, gibt es noch folgende weitere Möglichkeiten:
dann ist nicht alles verloren! Oft verweigern Arbeitgeber ihre Zustimmung, obwohl du ganz eindeutig Anspruch hast. Wir unterstützen dich, falls es Probleme gibt.