Am 30. Oktober 2018 hat ver.di Tarifgeschichte geschrieben: Erstmals werden betrieblich-schulische Ausbildungsgänge vergütet. Darauf hat ver.di sich mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geeinigt.
Auszubildende in betrieblich-schulischen Ausbildungsberufen profitieren zukünftig von den Regelungen der Tarifverträge für Auszubildende bei Ländern und den Kommunen. Dies gilt jedoch leider nur dann, wenn die Krankenhäuser Mitglieder im jeweiligen Arbeitgeberverband sind.
Die Einigung gilt für folgende Berufe:
Im Zuge der Tarifverhandlungen Anfang März 2019 konnte der Tarifvertrag (TVA-L Gesundheit) endlich unterschrieben werden. Außerdem wurde direkt die erste Lohnerhöhung vereinbart. Damit gelten jetzt folgende Regelungen für die Vergütung:
Außerdem profitieren die Auszubildenden von den weiteren Vorteilen des Tarifvertrages: